Nutzungsbedingungen
Präambel
(I) Die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg, stellen eine Internet-Vergabe-Plattform, nachfolgend Plattform genannt, zur Verfügung, auf der die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg ausgewählte Beschaffungen bekannt geben. Alle Internetnutzer können sich dort über die veröffentlichten Vergabeverfahren, beabsichtigte Auftragsvergaben und vergebene Aufträge informieren.
(II) Unternehmen können nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2 Abs. 1 dieser Nutzungsbedingungen an einem solchen Vergabeverfahren über die Plattform teilnehmen. Personen, die die Plattform aufrufen, ohne registriert zu sein, können über die Plattform Bekanntmachungen, Nachrichten und Unterlagen zu den veröffentlichten Ausschreibungen lesen und herunterladen.
(III) Registrierte Unternehmen und Personen, die wie in (II) beschrieben die Plattform nutzen, werden im Folgenden als Benutzer der Plattform bezeichnet. Alle anderen Internetnutzer, die die Plattform aufrufen, werden im Folgenden als Besucher der Plattform bezeichnet.
(IV) Es besteht die Möglichkeit, Angebote mit der kostenlos zur Verfügung gestellten Software AI BIETERCOCKPIT zu erstellen. Die Abgabe der Angebote auf digitalem Weg ist ausschließlich für in der Bekanntmachung entsprechend gekennzeichnete Ausschreibungen verfügbar. Einen vollständigen Überblick über die Bedienung des AI BIETERCOCKPITS sowie das Vorgehen bei Digitaler Angebotsabgabe finden Benutzer unter
https://www.staatsanzeiger.de/vergabe/bieter/servicebereich.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Plattform zwischen den Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg, den Besuchern und den Benutzern der Plattform. Sie umfassen die Funktionalitäten der Plattform, darunter die Ausschreibungssuche, das Herunterladen von Unterlagen und die Abgabe von Digitalen Angeboten. Rechte und Pflichten im Rahmen von Vergabeverfahren zwischen dem Auftraggeber/Vergabestelle und dem Nutzer gehen diesem Nutzungsverhältnis vor. Soweit solche Rechte betroffen sind, hat sich der Nutzer daher vorrangig an den Auftraggeber/Vergabestelle zu wenden.
Sie entfalten keinerlei Wirkung hinsichtlich des Inhalts der mit ihrer Hilfe durchgeführten Vergabeverfahren.
Weiterhin gelten die Nutzungsbedingungen nicht für Leistungen anderer Anbieter, darunter das "AI BIETERCOCKPIT"
§ 2 Nutzungsverhältnis
(I) Zur Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren bedarf es der vorherigen Registrierung des Benutzers an der Plattform.
Mit der Registrierung willigt der Benutzer ein, dass seine Registrierungsdaten allen an dieser Plattform beteiligten Vergabestellen für Recherchezwecke zur Verfügung stehen.
(II) Unrichtige oder unvollständige Angaben sowie fehlende Erklärungen bei der Registrierung berechtigen die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg zur Verweigerung der Registrierung bzw. zur sofortigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg behalten sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.
(III) Der registrierte Benutzer kann jederzeit seine Deregistrierung auf der Plattform fordern. Die Deregistrierung beantragt der Benutzer beim Bietersupport, welcher die Löschung des Benutzers veranlasst. Die Deregistrierung kann erst erfolgen, sobald der Benutzer in keinem Vergabeverfahren mehr über die Plattform beteiligt ist und alle Vergabeverfahren unter seiner Beteiligung beendet sind. Eine gesonderte Kündigung seitens des Benutzers ist nicht erforderlich. Nach erfolgter Deregistrierung werden sämtliche erfassten Daten des Benutzers gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen.
(IV) Benutzer der Plattform können sich ohne Registrierung über die Vergabeverfahren, die Bekanntmachungen und den Inhalt der Vergabeunterlagen informieren. Ohne Anmeldung wird ein Besucher nicht über die Plattform zum Teilnehmer einer Ausschreibung und hat daher nicht die gleichen Rechte in Bezug auf Informationspflichten zu Vergabeverfahren wie ein Teilnehmer nach §2 (I).
(V) Über die Zulässigkeit eines Wechsels vom herkömmlichen schriftlichen Verfahren zum elektronischen Verfahren oder umgekehrt sowie die parallele Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren in herkömmlicher Schriftform und in elektronischer Form entscheidet die jeweilige Vergabestelle.
§ 3 Inhalt des Nutzungsrechts
(I) Der Benutzer ist berechtigt, die von der Plattform gebotenen Einrichtungen zu nutzen. Die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg werden sich bemühen, im Rahmen der Möglichkeiten den Benutzern den Zugang zur Plattform zu verschaffen. Dazu ermöglichen die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg den Zugriff auf die Plattform und realisieren für nicht registrierte Benutzer die einseitige Bereitstellung von Vergabeinformationen und -unterlagen sowie für registrierte Benutzer den Austausch der im Vergabeverfahren relevanten Nachrichten und elektronischen Unterlagen. Für die Durchführung von Vergabeverfahren der Plattform steht die kostenfreie Software "AI BIETERCOCKPIT" zur Verfügung. Diese ist jedoch nicht Bestandteil der Plattform und unterliegt daher eigenen Nutzungsbedingungen.
Ein Anspruch auf die Nutzung der Plattform besteht nicht.
(II) Außerhalb der in Abs. (I) genannten Rechte erwachsen dem Benutzer keine Rechte an der Plattform selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben den Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg vorbehalten. Der Benutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung bei Vergabeverfahren auf der Plattform ebenfalls keinerlei weitere Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.
(III) Der Auftragnehmer der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg ist berechtigt, die Plattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Die Plattform kann hierzu vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die geplanten Zeiten der die Nutzung behindernden Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig unter https://vergabe.landbw.de bekannt gegeben.
§ 4 Kosten
Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Der Benutzer trägt lediglich seine eigenen Kosten für die elektronische Übermittlung, sowie ggf. für den Erwerb einer Signatur für die digitale Angebotsabgabe.
§ 5 Pflichten von Besuchern und Benutzern
(I) Sobald bzw. solange ein Benutzer Informationen zu einem Vergabeverfahren über die Plattform bezieht, ohne registriert und mit persönlichen Benutzerdaten angemeldet zu sein, erklärt er sich im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen damit einverstanden, dass er sich ausschließlich eigenverantwortlich über neue Informationen zum Vergabeverfahren informiert. Dies gilt mindestens bis zur Angebotsöffnung des entsprechenden Vergabeverfahrens.
(II) Sobald sich der Benutzer an einem konkreten Vergabeverfahren über die Plattform beteiligt, erklärt er sich im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen Vergabestelle und Benutzer elektronisch über dessen Benutzerkonto erfolgt. Sobald neue Nachrichten in seinem Benutzerkonto auf der Plattform eingegangen sind, wird der Benutzer darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Benutzer ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Mit Eingang auf dem Benutzerkonto gelten die Erklärungen als zugegangen.
Ein Anspruch auf den Erhalt von automatisierten E-Mails in Bezug auf neue Unterlagen besteht nicht.
(III) Der Benutzer ist verpflichtet, seine Benutzerdaten auf der Plattform zu pflegen und aktuell zu halten. Gegebenenfalls kann der Bietersupport die Änderungen an den Benutzerdaten auf Antrag durchführen.
(IV) Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.
(V) Der Benutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur Plattform. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen an unbefugte Dritte.
(VI) Der Nutzer hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente der genutzte Internetanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern.
(VII) Eine nicht nur geringfügige Verletzung der Pflichten, denen der Benutzer innerhalb dieses Nutzungsverhältnisses unterliegt, berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.
(VIII) Für die Teilnahme an einem konkreten Vergabeverfahren, das über die Plattform von den Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg abgewickelt wird, ist eine rechtzeitige und ordnungsgemäße zusätzliche Anmeldung bezüglich dieses konkreten Vergabeverfahrens erforderlich. Die bloße Registrierung auf der Plattform führt nicht zu einer Teilnahme an einem konkreten Vergabeverfahren.
(IX) Der Benutzer hat bei der Abgabe eines elektronischen Angebots die maximale Dateigröße zu beachten. Diese beträgt 300 MB und betrifft die Dokumente, die in das "AI Bietercockpit" importiert werden. Davon ausgenommen sind die Dateien, die bereits im "AI Bietercockpit" zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Sofern größere Datenmengen verwendet werden sollen, muss sich der Benutzer innerhalb der Servicezeiten an den Support des Betreibers wenden. Ein Anspruch auf die Verwendung größerer Datenmengen besteht jedoch nicht.
§ 6 Leistungsstörungen
(I) Aufgrund der Struktur des Internets haben die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haften nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt haben die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg nicht zu vertreten.
(II) Der Auftragnehmer der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg kann mit Zustimmung der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg die Nutzung der Plattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich der Auftragnehmer der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.
(III) Ist die Nutzung der Plattform auf Grund eines Umstandes, den der Auftragnehmer der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg zu vertreten hat, nicht möglich, ergeben sich daraus für den Benutzer keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über die Plattform abzuwickelnden Vergabeverfahrens.
(IV) Erkennt der Besucher oder Benutzer eine Funktionsstörung der Plattform, kontaktiert er die Hotline unter
Telefon: +49 (711) 666 01-476 oder
E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de
damit der Auftragnehmer der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um die Störung zu beseitigen. Im Fall einer von ihm festgestellten Störung ist er verpflichtet, jede weitere Nutzung der Plattform zu unterlassen. Nutzt er die Plattform dennoch weiter, verliert er die in § 3 definierten Rechte.
(V) Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
§ 7 Datenverarbeitung und Datenschutz
(I) Es gelten die Allgemeinen Datenschutzhinweise, die über die Internetadresse vergabe.landbw.de eingesehen werden können.
(II) Mit der Registrierung durch den Benutzer auf der Plattform der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg werden die eingegebenen Daten automatisiert verarbeitet und in einer Datenbank gespeichert. Die Verarbeitung und Speicherung dienen ausschließlich der Benutzung der Plattform der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Teilnahme an einem Vergabeverfahren sowie zu Recherchezwecken der vergebenden Stelle bei künftiger
Auftragsvergabe.
(III) Mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs sowie bei Anmeldung zur Teilnahme an einem über die Plattform abgewickelten Vergabeverfahren, willigt der Benutzer darin ein, dass seine Daten durch den Betreiber und durch die Vergabestellen automatisiert verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Der Benutzer ist jederzeit berechtigt, seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
(IV) Die Datenübermittlung zwischen Benutzer und Betreiber erfolgt während der Formularverarbeitung für den gesamten Datenverkehr verschlüsselt (SSL-Datenverschlüsselung). Sofern der vom Benutzer verwendete Browser die Datenverschlüsselung nicht umsetzen kann erfolgt die Übermittlung der Daten unverschlüsselt.
§ 8 Nutzung ohne Registrierung
(I) Eine Nutzung ohne Registrierung der Plattform ist jede Nutzung der Plattform, ohne dass der Benutzer zum Zeitpunkt der Nutzung sich in die Plattform eingeloggt hat.
(II) Eine Nutzung ohne Registrierung auf der Plattform berechtigt nicht zur Teilnahme an Vergabeverfahren über die Plattform der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg.
(III) Im Rahmen einer Nutzung ohne Registrierung auf der Plattform der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg kann sich der jeweilige Benutzer nur über das Vergabeverfahren, die Bekanntmachungen und den Inhalt der Vergabeunterlagen informieren und die damit verbundenen Unterlagen im Rahmen der jeweiligen Verfahrensordnung auf eigenes Risiko herunterladen.
(IV) Die Nutzung ohne Registrierung erfolgt vollständig in eigener Verantwortung des Benutzers. Dies gilt insbesondere auf die Pflicht des Benutzers eigenständig bei der Vergabestelle Änderungen bzw. Mitteilungen zu erfragen.
(V) Die übrigen Regelungen der Teilnahmebedingungen gelten entsprechend, soweit nicht ein Nutzungsverhältnis vorausgesetzt wird.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(I) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Abschluss der Registrierung.
(II) Der Vertrag kann jederzeit durch beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(III) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
(IV) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(V) Eine Kündigung ist ausgeschlossen, soweit der Benutzer noch an einem über die Plattform die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg abgewickelten Vergabeverfahren teilnimmt.
(VI) Hat sich ein Benutzer länger als 18 Monate nicht an seinem Konto auf der Plattform angemeldet, so wird dieser Benutzer gesperrt. Der Benutzer wird 30 Tage vor Ablauf dieser Frist per E-Mail darauf hingewiesen. Ein Firmenkonto ohne gültigen Benutzer wird deaktiviert.
§ 10 Haftung
(I) Die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg haften für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung der Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(II) Die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg haften nicht für die Datenintegrität außerhalb ihres Serverbereichs. Dies gilt insbesondere im Falle einer unverschlüsselten Übertragung von Daten vom Benutzer zum Betreiber.
(III) Die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg haften nicht für die fehlende Erreichbarkeit der Plattform infolge planmäßiger Wartungsarbeiten.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
(I) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
(II) Sofern der Benutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Stuttgart.
(III) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Benutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg den Geschäftsbedingungen des Benutzers nicht ausdrücklich widersprechen.
(IV) Die Hochbau- und Straßenbauverwaltungen des Landes Baden-Württemberg können die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern.
(V) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Stuttgart, den 01.02.2020