Bekanntmachung
B295 / B464 Lückenschluss Renningen: Ing-BWs Lph 1 + 2 (Bauwerksvorplanung) RPS44-394-36/18
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 Identifikationsnummer: 081400 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps Postanschrift: Industriestraße 5 Postleitzahl / Ort: 70565 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland E-Mail: jonathan.singer@rps.bwl.de Telefon: +49 711 904-144 08 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: RPS44-394-36/18 Titel: B295 / B464 Lückenschluss Renningen: Ing-BWs Lph 1 + 2 (Bauwerksvorplanung) Beschreibung: Bauwerksvorplanung nach RAB-ING: Lph 1 + 2 Objektplanung + Lph 2 Tragwerksplanung Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 71000000-8 | |
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen: s. EU-Aufforderung Angebotsabgabe. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 20.07.2026 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 20.07.2026 10:00 Uhr | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.landbw.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19e73560889-25510eea945db7c9
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 (3)Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Kapellenstraße 17 Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721926-8730 Fax.: +49 721926-3985 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 Identifikationsnummer: 081400 Postanschrift: Industriestraße 5 Postleitzahl / Ort: 70565 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Lückenschluss B 295 / B 464 bei Renningen. In den Planungen zum Ausbau der B 295 zwischen Renningen und der Autobahn A 8 sowie zum Neubau der B 464 zwischen Renningen und Sindelfingen ist die Verknüpfung der B 295 mit der B 464 nicht enthalten. Der 3-streifige Ausbau der B 295 endet von der A 8 kommend östlich vor Renningen, der 2-streifige Neubau der B 464 endet von der A 81 kommend südlich von Renningen. Die Maßnahme stellt den Lücken-schluss zwischen beiden Projekten dar. Die Maßnahme liegt im Landkreis Böblingen. Die B 295 bindet die Region des nördlichen Schwarz-walds an die A 8 Stuttgart-Karlsruhe und die Metropolregion Stuttgart an. Die B 464 bietet einen direk-ten Anschluss der Gemeinde Renningen und Magstadt in südliche Richtung an die A 81 Stuttgart - Singen. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt im Zuge der B 295 ca. 2.152 m, der B 464 ca. 920 m und der K 1008 ca. 1.000 m. Der Ausbau umfasst mehrere Querungsbauwerke, unter anderem über eine Bahnlinie, den Rankbach sowie über Straßen und Rampen. Nach dem Knotenpunkt der B 295 mit der B 464 ist eine Erweiterung der B 295 in Richtung Leonberg mit einem 3. Fahrstreifen geplant, die in den dreifstreifigen Bestand übergeht. Die Leonberger Straße wird über eine Trompete an die B 295 angeschlossen. Auf dem dreifstreifigen Abschnitt um Renningen wird für das Jahr 2040 eine Verkehrs-belastung von 28.600 Kfz/24h (4.830 SV/24h) prognostiziert. Die B 464 ist in der Prognose mit 29.600 Kfz/24h (4.060 SV/24h) belastet. Im Streckenverlauf der Ausbauplanung befinden sich 5 neu zu bauende und dem BMV vorzulegende Brückenbauwerke. Die Brückenbauwerke sollen sich gestalterisch in den Streckenverlauf der B 464 und B 295 zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg einfügen und mit möglichst minimalen Ein-griffen in die vorhandene gesetzliche Schutzgebietskulisse (s. Anlage Planunterlage Schutzgebietsku-lisse) auskommen. Im Zuge der Planung der Verkehrsanlage wurden bereits grobe Bauwerksskizzen im Längs- und Quer-schnitt erstellt, welche in Abstimmung mit dem AG als Vorüberlegung herangezogen werden können. (Hinweis: Die Angaben zu den Brücken- und Feldlängen unterscheiden sich zwischen den Bauwerks-skizzen, Lage- und Höhenplänen. Bitte orientieren Sie sich zunächst an den hier im Dokument genann-ten Brückenlängen. Die Gesamtlänge der Bauwerke darf zwischen den Widerlagern entsprechend der örtlichen Situation in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) verändert werden, sodass dieser Um-stand keine besondere Gewichtung hat.) Für jedes Bauwerk sind mehrere mögliche Varianten zu betrachten und miteinander zu vergleichen. Die Anzahl der Varianten ist unbestimmt, jedoch sind mind. drei auszuarbeiten. Aus dem Varianten-vergleich soll jeweils eine Vorzugsvariante hervorgehen. Die Vorzugsvariante ist unabhängig von der bereits vorhandenen Bauwerksskizze zu ermitteln. Die zu untersuchenden Varianten sollen mit Blick auf die Einbindung in Natur und Landschaft, Wirt-schaftlichkeit, aber auch bauliche Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit der Topographie sowie bereits bestehender Verkehrsanlagen hin untersucht und gegeneinander abgewogen werden. Dabei soll ein einheitliches Gestaltungskonzept geachtet werden, welches sich an den Bauwerken der bereits aus-gebauten Abschnitte zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg orientiert und in die Gesamtstre-ckencharakteristik einbindet. Notwendige Ergebnisse der Bauwerksvorplanung zur Aufstellung des Vorentwurfs der Verkehrsanlage sind u.a. - die Definition des Tragsystems und der Bauwerksgründung, einschließlich einer Einschätzung des Bauverfahrens, - der Bauablauf unter Berücksichtigung der Eingriffe in die Schutzgebiete, - eine Kostenschätzung, - Bauwerksskizzen, sowie - ein Erläuterungsbericht mit Wertungsmatrix und Zusammenfassung der in Lph 1 getätigten Grundlagenermittlung. Hierzu werden geotechnische Vorberichte zu den Bauwerken zur Einschätzung der Gründungssitua-tion vom AG bereitgestellt. Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist für alle Bauwerke entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der aktuellen RAB-ING, RE-ING sowie RIZ-ING durchzuführen. Darüber hinaus sind die all-gemeinen Regelwerke der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (LisRe-StB-BW) zu berücksich-tigen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 71272 Renningen NUTS-3-Code: DE112 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 07.09.2026 Enddatum der Laufzeit: 12.03.2027 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Darstelleung der Herangehensweise, Beschreibung: Weitere Erläuterungen siehe Formular EU-Aufforderung zu Angebotsabgabe, Gewichtung: 35,00 Wirtschaftliche Umsetzung, Beschreibung: Weitere Erläuterungen siehe Formular EU-Aufforderung zu Angebotsabgabe, Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Honorar/Preis, Gewichtung: 45,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |