Bekanntmachung
B463 OU Lautlingen RPT0440-3942-290/1/1
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV Identifikationsnummer: 08-A5612-95 Internet-Adresse (URL): https://www.vm.baden-wuerttemberg.de Postanschrift: Dorotheenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 70173 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland E-Mail: Vergabestelle-sbv@vm.bwl.de Telefon: +49 711896860 Fax: +49 711896869020 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: RPT0440-3942-290/1/1 Titel: B463 OU Lautlingen Beschreibung: Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, LPh 1-4 Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 71000000-8 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71300000-1 |
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Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 72459 Lautlingen NUTS-3-Code: DE143 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 2 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 6-9 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 1 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 4 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 1 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 2-3 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 4+5 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 10 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 2 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 1 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 2 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 8+9 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 5 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 6 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 3 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 7 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 1 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (4) Nr. 1 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (4) Nr. 1 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 1 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: § 46 (3) 2. VgV I.) Anforderung an Projektleitung I.1-3 (30%) Gefordert werden 2 persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre. Es dürfen maximal zwei Referenzen eingereicht werden. Die Bewertung je Referenz erfolgt nach den folgenden Kriterien: I.1) Auftragsumfang der Referenz: 3 Punkte = LPh 1-4 oder LPh 2-4 nach §47 HOAI 2 Punkte = LPh 1-3 oder 2+3 oder 3+4 nach §47 HOAI 1 Punkt = Objektplanung Verkehrsanlage nach § 47 HOAI (Mindeststandard) I.2) Referenz Objektplanung: 3 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnellänge > 400m 2 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnel oder Verkehrsanlage innerorts mit Straßentunnel 1 Punkt = Abgeschlossene Ausbildung (Master-/Bachelorstudiengänge, Diplomingenieur) als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §47 HOAI (Mindeststandard) I.3) Öffentlichkeitsbeteiligung: 3 Punkte: • Pressemitteilung und/oder Zuarbeit zur Homepage, • Gemeinderatsbesuche und/oder öffentliche Veranstaltungen und/oder Bürgeraufrufe, • Facharbeitskreise und/oder Dialogforum 2 Punkte: • Pressemitteilung und/oder Zuarbeit zur Homepage, • Gemeinderatsbesuche und/oder öffentliche Veranstaltungen und/oder Bürgeraufrufe 1 Punkt: keine besondere Öffentlichkeitsbeteiligung (Mindeststandard) II.) Anforderung an stellv. Projektleitung II.1-2 (20%): Gefordert werden 2 persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre. Es dürfen maximal zwei Referenzen eingereicht werden. Die Bewertung je Referenz erfolgt nach den folgenden Kriterien: II.1) Auftragsumfang der Referenz 3 Punkte = LPh 1-4 oder LPh 2-4 nach §47 HOAI 2 Punkte = LPh 1-3 oder 2+3 oder 3+4 nach §47 HOAI 1 Punkt = Objektplanung Verkehrsanlage nach § 47 HOAI (Mindeststandard) II.2) Referenz Objektplanung 3 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnellänge > 400m 2 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnel oder Verkehrsanlage innerorts mit Straßentunnel 1 Punkt = Abgeschlossene Ausbildung (Master-/Bachelorstudiengänge, Diplomingenieur) als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI (Mindeststandard) § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 3 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnellänge > 400m; LPh 1-4; mindestens Honorarzone II oder höher nach § 48 HOAI aus dem europäischen Binnenraum 2 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnel oder Verkehrsanlage innerorts mit Straßentunnel; LPh 1-4; mindestens Honorarzone II oder höher nach § 48 HOAI aus dem europäischen Binnenraum 1 Punkt = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI LPh 1-4, für eine Straßenneuplanung im klassifizierten Straßennetz, Honorarzone II oder höher nach §48 HOAI; Mindestlänge der geplanten Straße: 2km; aus dem europäischen Binnenraum (Mindeststandard) Mit einem Referenzprojekt kann die volle Punktzahl erzielt werden. Es dürfen jedoch maximal zwei Referenzen eingereicht werden. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich: - Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate - Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften sind mit den Verstößen gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. Nähere Informationen siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)". - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend. Eigenerklärung: sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden. Näheres siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektleitung und stellv. Projektleitung: Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung (Master/Bachelorstudiengänge, Diplomingenieur) als Bauingenieur oder vergleichbares und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §47 HOAI. Sowie Nachweis von zwei persönlichen Referenzen in der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI. Berufserfahrung und Bildungsabschluss sind mit Projektlebenslauf und Urkunde zu belegen. Die geforderten, persönlichen Referenzen sind in der Eigenerklärung zur Eignung mit aufzuführen. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Ein Referenzprojekt Objektplanung Verkehrsanlagen, LPh 1-4, für eine Straßenneuplanung im klassifizierten Straßennetz, Honorarzone II oder höher nach §48 HOAI; Mindestlänge der geplanten Straße: 2km; aus dem europäischen Binnenraum. Es werden nur Referenzen gewertet, die in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Technische Leitung (Führungskraft des Unternehmens): Ingenieurwissenschaftliches Studium, das zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) berechtigt. § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Nutzung von Verkehrsplanungssoftware/CAD-Software mit Übergabeformat gemäß Leistungsbeschreibung Nr. 4. Der Nachweis kann formlos oder in der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2, 3 und 4 VgV. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht. Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen. - Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen-und Brückenbau Ausgabe 2022, (AVB F-StB), - Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen) - Leitfaden Entwurf - Schnittstellenbeschreibung Anlage 1-5 |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29.09.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.08.2025 11:00 Uhr |
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Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.landbw.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19758e60f2a-564ed09425f08a08
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 (3)Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Postanschrift: Durlacher Allee 100 Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax.: +49 721926-3985 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08.A9866.40 Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Postanschrift: Durlacher Allee 100 Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Bundesstraße B 463 als südliche Ortsumgehung von Albstadt - Lautlingen. Lautlingen ist ein Stadtteil von Albstadt im Zollernalbkreis und liegt im Eyachtal. Die Bundesstraße B 463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie verbindet den Raum Balingen (BAB 81, B 27) über Sigmaringen mit der Region Bodensee-Oberschwaben. Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2016 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. In der Ortsdurchfahrt Lautlingens (Laufener Straße zwischen Vordere Gasse und Hörigstraße) wurden im Jahr 2015 an einem durchschnittlichen Werktag 22.700 Kfz/24 h ermittelt. In der Ortsdurchfahrt kommt es durch die sehr hohe Verkehrsbelastung sowie den im Bestand zweistreifig ausgebauten Querschnitt und die Vielzahl der Knotenpunkte mit Straßen des nachgeordneten Netzes in der Ortsdurchfahrt insbesondere in den Stoßzeiten zu Staus, die weit über den Ort hinausreichen. Insbesondere in den Stoßzeiten ist es auf der B 463 in der Ortsdurchfahrt von Lautlingen in den letzten Jahren immer wieder auch zu Unfällen gekommen. Auf der Ortsumgehung werden für das Prognosejahr 2030 Verkehrsstärken in Höhe von rd. 19.500 Kfz/24 h (DTV-w) prognostiziert. Das Ziel der Ortsumgehung ist, die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr mit hohem Schwerverkehrsanteil von aktuell ca. 10 % zu entlasten. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Ortsmitte und der übrigen ortsbezogenen Verkehre erhöht werden. Ebenfalls soll die Trennwirkung der Ortsdurchfahrt und die mit dem Kfz-Verkehr einhergehenden Luftschadstoff- und Lärmimmissionen in Lautlingen reduziert werden. Auf diese Weise soll die Aufenthalts- und Wohnqualität im Ort, insbesondere in der Ortsmitte, verbessert und damit Möglichkeiten für die städtebauliche Gestaltung geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Umfahrung für den nicht ortsbezogenen Kfz-Verkehr einen zügigen, stetigen Verkehrsfluss mit möglichst geringen Reisezeiten auf der Achse zwischen den Mittelzentren gewährleisten. Widerstände auf der B 463 wie Lichtsignalanlagen, Kreisverkehre oder Ortsdurchfahrten, die zwangsläufig zur Verlangsamung oder Unterbrechung des Verkehrsflusses führen, sollen mit dem Ziel eines flüssigen und sicheren Verkehrsablaufs vermieden oder beseitigt werden. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 04.03.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.12.2030 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Projektanalyse und Vorgehen, Beschreibung: Projektverständnis/Aufgabenstellung, Projektspezifischen Rahmenbedingungen und Interdisziplinarität, Projektablauf und Verzahnung, Gewichtung: 40,00 Projektorganisation, Beschreibung: Zeiten und Fristen, Gewichtung: 10,00 Bei der Präsentation und in der schriftlichen Ausarbeitung gewonnene Eindrücke, Beschreibung: Präsentation, Gesamteindruck der schriftlichen Unterlagen, Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Honorar/Preis, Gewichtung: 30,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |